EINZELNE STRAFTATEN
Die einzelnen Straftatbestände finden sich im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches. Dessen Aufbau ist seit der Entstehungszeit des Strafgesetzbuches im 19. Jahrhundert weitgehend unverändert. Der Besondere Teil gliedert sich in 30 Abschnitte, die orientiert am geschützten Rechtsgut die verschiedenen Straftaten benennen und deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen regeln.
Die ersten fünf Abschnitte regeln das „politische Strafrecht“, also Delikte, die sich gegen die Interessen des Staates richten, wie z.B. die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole oder die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Daran schließen sich „Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“. Darunter fallen Delikte wie Volksverhetzung, also das friedensstörende Aufstacheln zum Hass oder die Beteiligung an einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung. Ein weiterer wichtiger Abschnitt ist der 13. Abschnitt, der die „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ beinhaltet. „Straftaten gegen das Leben“ wie Mord und Totschlag sind im 16. Abschnitt geregelt. Auf die „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“ (17. Abschnitt) und die „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ (18. Abschnitt) folgen die Eigentums- und Vermögensdelikte wie Diebstahl und Raub. Die letzten Abschnitte des Strafgesetzbuches beinhalten unter anderem Straftaten gegen den Wettbewerb, gegen die Umwelt und Straftaten im Amt. Darüber hinaus sind weitere Straftaten in strafrechtlichen Nebengesetzen wie dem Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz und der Abgabenordnung geregelt, in deren § 370 etwa die Steuerhinterziehung zu finden ist.
MORD UND TOTSCHLAG

Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag und was bedeutet lebenslänglich?
DER KANNIBALE VON ROTENBURG
WIE SOLL NACH DEM NEUEN GESETZ SEXUALISIERTE GEWALT GEGEN KINDER BESTRAFT WERDEN?
DIGITALER HASS
Was ist digitaler Hass und was macht ihn so gefährlich?

STRAFBARKEIT DES CONTAINERNS
Ist es strafbar, weggeworfene Lebensmittel aus Abfall-Containern eines Supermarktes zu entwenden? Ja, entschieden zwei bayerische Gerichte – das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Urteile.
Im Jahr 2019 wurden zwei Studentinnen, die den Abfallcontainer eines Supermarktes aufgebrochen und entsorgte Lebensmittel entnommen hatten, wegen Diebstahls schuldig gesprochen. Nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht das Urteil bestätigt hatte, wandten sich die Studentinnen an das Bundesverfassungsgericht. Die eingelegte Verfassungsbeschwerde blieb jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgerichts darf in derartigen Fällen grundsätzlich nur eingreifen, wenn Fachgerichte gegen das Willkürverbot verstoßen. Die Karlsruher RichterInnen lehnten dies im Fall der Studentinnen ab.
Das Entwenden von Lebensmittel aus dem Abfall-Container erfüllt den Tatbestand des Diebstahls – es werden bewegliche Sache weggenommen. Die Lebensmittel sind auch fremd, da der Supermarktinhaber sein Eigentum auch durch das Wegwerfen nicht aufgegeben hat: Er hat in aller Regel ein Interesse daran, dass abgelaufene Lebensmittel nicht von Dritten aus den Containern genommen werden. Die Frage, ob ein solches Verhalten auch strafwürdig ist, ist jedoch eine andere. Die Verurteilung der Studentinnen führte zu verschiedenen Initiativen zur Entkriminalisierung des „Containerns“. Letztlich obliegt es dem Gesetzgeber zu entscheiden, ob die derzeitige Rechtslage zu Gunsten einer nachhaltigen Nutzung von Lebensmitteln angepasst werden sollte.