Das strafrechtliche Sanktionensystem in Deutschland wird als zweispurig bezeichnet. Man unterscheidet Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung. Zu Letzteren zählen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Berufsverbot. Bei den Strafen werden Hauptstrafen und Nebenstrafen unterschieden. Die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe sind die Hauptstrafen. Zu den Nebenstrafen zählt insbesondere das Fahrverbot (§ 44 StGB).