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WOZU ÜBERHAUPT STRAFRECHT?

Das Strafrecht ist für die menschliche Gemeinschaft von fundamentaler Bedeutung. Strafrechtliche Verbote zielen darauf ab, unverzichtbare Regeln für das menschliche Zusammenleben aufzustellen und Verstöße zu sanktionieren. Jede Gesellschaft basiert auf einer sozialen Ordnung, die sich aus überlieferten Regeln (Normen) zusammensetzt. Deren Einhaltung wird in der Regel über soziale Kontrolle z.B. durch die Familie, Gemeinde oder Schule gewährleistet. Zur Ergänzung und Verfeinerung einer solchen sozialen Ordnung bedarf es einer Rechtsordnung, die die Verbindlichkeit der aufgestellten Regeln sicherstellt. Dem Staat kommt dabei die Aufgabe zu, Sicherheit und Ordnung zu garantieren, um zu verhindern, dass BürgerInnen zu Selbstjustiz greifen und ihre Interessen rücksichtslos zu Lasten der Schwächeren durchsetzen. Strafende Sanktionen sollen die Einhaltung der von der Gesellschaft als absolut notwendig erachteten Regeln gewährleisten.

 

Der Staat erfüllt diese Aufgabe, indem er bestimmte Verhaltensweisen für verboten erklärt und bei Verstößen Strafen androht. Dafür stellt der Gesetzgeber Regeln auf, die zum Ausdruck bringen, welche Handlungen verboten und unter Strafe gestellt werden. Wer gegen ein Strafgesetz verstößt, muss damit rechnen, dass gegen sie oder ihn ein Strafverfahren eingeleitet wird. Das Strafurteil am Ende eines solchen Strafverfahrens macht deutlich, dass der oder die TäterIn ein gesetzliches Verbot übertreten hat und persönlich dafür verantwortlich gemacht wird.

 

Die Höhe der Strafe orientiert sich am Unrechtsgehalt und an der Schuld des Täters. Die Strafe muss jedoch auch die Wirkung auf das zukünftige Leben des Täters berücksichtigen (§ 46 I 2 StGB). Daneben kommen auch der Wiedergutmachung des Schadens und den Belangen der Opfer eine wichtige Bedeutung zu (§ 46a StGB).

 

Das Strafrecht verfolgt sowohl eine repressive als auch eine präventive Funktion. Zum einen dienen Strafen der Vergeltung von Rechtsverletzungen (repressive Funktion), zum anderen sollen sie auch zur Verhütung zukünftiger Straftaten beitragen (präventive Funktion), durch Abschreckung und durch „Besserung“ des Täters. Darüber hinaus erfüllt Strafe aber auch eine expressive Funktion. Das bedeutet, dass die Strafe auch immer ein kommunikatives Element enthält: durch die Bestrafung kommt ein Unwerturteil, also ein sozialer Tadel zum Ausdruck. Durch die Verhängung von Strafen wird die bestehende Rechtsordnung sichtbar bestätigt. Dadurch wird der Allgemeinheit die Botschaft vermittelt: Das Recht setzt sich durch und wird dies auch in Zukunft tun. Zudem solidarisiert sich die Gesellschaft durch die Bestrafung des Täters mit dem Opfer. Dem Opfer wird bestätigt, dass ihm Unrecht widerfahren ist und dass die Gesellschaft das Handeln des Täters verurteilt.

 

Das Strafrecht hat die Aufgabe, die Grundwerte der Sozialordnung zu schützen. Rechtsgüter sind durch das Recht geschützte Güter oder Interessen des Einzelnen oder der Gemeinschaft, z.B. Leben, körperliche Integrität, sexuelle Selbstbestimmung und Eigentum. Bestand und Gewicht der geschützten Rechtsgüter unterliegen gesellschaftlichem Wandel. Dies wird  beispielsweise durch die zunehmende Bedeutung der Rechtsgüter der sexuellen Selbstbestimmung oder des Tierschutzes deutlich. Wenn diese Interessen verletzt werden, muss der Staat einschreiten. Das Strafrecht stellt ihm dafür Instrumente wie Geldstrafen oder Freiheitsentzug zur Verfügung.

 

Das Strafrecht ist das „schärfste Schwert“ der Rechtsordnung, da es dem Menschen sogar seine Freiheit nehmen kann. Es soll daher nur dann eingesetzt werden, wenn dies zum Schutz von Rechtsgütern erforderlich ist. Das Strafrecht soll also stets nur das letzte Mittel zur Bekämpfung von sozialschädlichem Verhalten sein (sog. ultima-ratio-Prinzip).

WARUM STRAFEN WIR?

Warum strafen wir?

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